Impressum

AGB für die offenen Seminare

Die Veranstalter:

  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Graz
  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Graz (AT), Zweigniederlassung Lenzburg (CH)

Im Folgenden Trigon Entwicklungsberatung genannt.

Andere Veranstalter:
Bei Seminaren von anderen Veranstaltern sind deren AGB zu berücksichtigen und gültig.

1. Anmeldung

Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder Fax oder nach einer verbindlichen Online-Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Anmeldebestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Steht kein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung durch Trigon Entwicklungsberatung für beide Seiten verbindlich.

Bei Seminaren mit einem Teilnahmebetrag über EUR 1.000 (exkl. MwSt.) bzw. CHF 1.500 (exkl. MwSt.) ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die Anmeldung zum Seminar online erfolgt sein und somit keine Unterschrift vorweisen, sendet Trigon Entwicklungsberatung ein E-Mail mit den online angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die TeilnehmerIn, mit der Bitte um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per Fax oder Post bei Trigon Entwicklungsberatung einlangen. Ist dies erfolgt, erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, werden diese erst von Trigon Entwicklungsberatung überprüft, bevor eine Anmeldebestätigung ausgestellt werden kann.

Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens Trigon Entwicklungsberatung verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens eine Woche vor Seminarbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon Entwicklungsberatung nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnahmebetrages verpflichtet.

Im Falle zwingender Verhinderung des/der Seminarleiters/in hat Trigon Entwicklungsberatung das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als SeminarleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in auf Durchführung des Seminars bestehen nicht.

2. Unterkunft

Die Hotelreservierung, sofern (für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen und somit) in der Seminarausschreibung angeboten, wird von Trigon Entwicklungsberatung an das Seminarhotel weitergeleitet. Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist Trigon Entwicklungsberatung darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.

3. Rechnungsstellung und Zahlung

Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Seminarausschreibung. Der Teilnahmebetrag ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Seminarausschreibung genannte Teilnahmebetrag beinhaltet in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Nicht im Seminarpreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Tagespauschale, die der/die TeilnehmerIn bitte direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und Abreise.

Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon Entwicklungsberatung an die Qualifikation der ReferentInnen stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.

4. Stornierung der Anmeldung

Stornierungen werden von Trigon Entwicklungsberatung grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen – sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – bis vier Wochen vor Beginn des Seminars ist Trigon Entwicklungsberatung berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Anmeldung entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Seminarausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon Entwicklungsberatung zurück zu geben.

Bei Stornierungen – sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – ab vier Wochen vor Beginn des Seminars werden 100% des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens Trigon Entwicklungsberatung erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

Eventuelle Stornokosten des Hotels sind von dem/der TeilnehmerIn zu bezahlen.

Erfolgt die Buchung eines Seminars im Fernabsatz, insbesondere per Fax, steht dem/der TeilnehmerIn soweit sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Fernabsatzrichtlinie binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

5. TeilnehmerInnenzahl / Durchführung

Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.

Darüber hinaus weist Trigon Entwicklungsberatung darauf hin, dass seminarabhängig – im Einzelfall – die Durchführung des Seminars von dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens eine Woche vor Seminarbeginn – abhängig ist.

6. Seminarunterlagen

Soweit im Rahmen des Seminars Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Trigon Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H. vorbehalten.

7. Sonstiges

Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von Trigon Entwicklungsberatung elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landesgericht Graz.


Die nächsten Termine

24.04.2012 - 04.04.2013 Informationstage Coaching Lehrgänge